Lockerungen bei 2G und 3G-Regelungen in Berlin
Ab 4. März treten in Berlin verschiedene Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft. Unter anderem wird die bislang geltende 2G- oder 2G-Plus-Bedingung in folgenden Bereichen durch die 3G-Bedingung in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios oder Massagepraxen abgelöst. Der Besuch von Restaurants oder Cafés in der Gastronomie ist wieder ab sofort nach der 3G-Regelung möglich. Außerdem gilt 3G für Übernachtungsangebote, wie Hotels, in Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendverkehrsschulen, Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen. Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie der Besuch von Hallenbäder, Saunen und Thermen ist ebenfalls wieder nach 3G möglich. Die 3G-Regelung sieht vor: Es erhalten neben Geimpften und Genesenen ebenfalls negativ getestete Personen Zutritt. Clubs oder Diskotheken in Berlin dürfen dagegen nur unter 2G+-Bedingungen öffnen. Eingelassen werden dürfen ausschließlich Geimpfte und Genesene. Diese brauchen zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Test. Quelle: Aktuelle Mitteilung des Berliner Senats unter https://www.berlin.de/corona/